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Liquidität & Steuern

Wissen, was vom Kontostand
wirklich Ihnen gehört.

Kontostand minus offene Rechnungen, fällige Steuern und Rücklagen: Ordista rechnet aus den Bankumsätzen, was verfügbar ist. Die Steuervorschau zeigt, was kommt. Ihre Kanzlei beurteilt die Zahlen und passt an, was anzupassen ist.

Vorschauen beruhen auf den verfügbaren Daten. Die fachliche Beurteilung bleibt bei Ihrer Kanzlei.

Liquidität · Muster GmbH · 23.09.2026

Beispielansicht

Kontostand

zwei Konten, heute Morgen abgerufen

48.200 €
Offene Eingangsrechnungen

fällig bis 15.10.

−6.400 €
Steuerrücklage

Umsatzsteuer Oktober, Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

−11.900 €
Verfügbar

ohne erwartete Zahlungseingänge

29.900 €
Nächste Vorauszahlung

Körperschaftsteuer, 3.000 € laut Bankumsatz vom 10.09.

10.12.

Illustrative Darstellung mit Beispieldaten.

  • Tagesaktuell aus den Bankumsätzen
  • Steuerrücklage je Steuerart
  • Vorauszahlungen erkannt und zugeordnet
  • Beurteilung bleibt bei der Kanzlei

Das Finanzcockpit

Sechs Antworten,
die der Kontostand allein nicht gibt.

  • Liquiditätsübersicht

    Erwartete Zu- und Abflüsse aus offenen Rechnungen, Dauerrechnungen und bekannten Zahlungsterminen. Tagesaktuell, sobald neue Bankumsätze eingehen.

  • Szenarien und Leistbarkeits-Check

    „Können wir im Oktober 15.000 Euro in eine Maschine stecken?" Ordista rechnet die Anschaffung in die Vorschau ein und zeigt, wo es eng wird.

  • Steuervorschau

    Umsatzsteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus den laufenden Zahlen hochgerechnet. Als Orientierung, nicht als Bescheid.

  • Steuerrücklage

    Wie viel vom heutigen Kontostand für Steuern reserviert sein sollte, getrennt nach Steuerart und Fälligkeit. Damit die Vorauszahlung im Dezember nicht überrascht.

  • Vorauszahlungen erkannt

    Zahlungen an das Finanzamt erkennt Ordista in den Bankumsätzen, ordnet sie der Steuerart zu und leitet daraus den Rhythmus ab, monatlich oder vierteljährlich. Ohne manuelle Erfassung.

  • Anpassungsbedarf sichtbar

    Laufen Vorschau und gezahlte Vorauszahlungen auseinander, sieht Ihre Kanzlei den Hinweis und entscheidet, ob ein Antrag auf Anpassung sinnvoll ist.

Rollen

Der Mandant sieht.
Die Kanzlei beurteilt.

Unternehmer wollen wissen, ob sie die Anschaffung stemmen können und wie viel sie für Steuern zurücklegen müssen. Steuerberater wollen nicht jeden Monat eine BWA erklären, um diese Frage zu beantworten.

Ordista zeigt dem Mandanten die Zahlen tagesaktuell im eigenen Bereich. Ihre Kanzlei sieht dieselbe Ansicht, bewertet die Vorschau fachlich und entscheidet, ob Vorauszahlungen angepasst werden sollten. Die Hinweise kommen aus den Daten, die Beurteilung von Ihnen.

  • Mandant und Kanzlei sehen dieselben Zahlen
  • Hinweise aus den Daten, Entscheidung durch die Kanzlei
  • Antrag auf Anpassung nach § 37 Abs. 3 EStG stellt die Kanzlei

Steuervorschau 2026 · Muster GmbH

Beispielansicht

Körperschaftsteuer (Vorschau)

aus dem Ergebnis bis August hochgerechnet

18.300 €
Gezahlte Vorauszahlungen

vier Zahlungen, aus den Bankumsätzen erkannt

12.000 €
Erwartete Nachzahlung

Hinweis an die Kanzlei: Anpassung prüfen

6.300 €
Rücklage bis Jahresende

Differenz auf die verbleibenden drei Monate verteilt

2.100 € je Monat

Illustrative Darstellung mit Beispieldaten. Keine Steuerberatung.

So entsteht die Vorschau

Vom Bankumsatz
zur Rücklage.

  1. 1
    Schritt 1

    Bankumsätze laufen ein

    Per FinTS oder PSD2 angebundene Konten liefern die Umsätze. Belege und Rechnungen aus Ordista kommen dazu.

  2. 2
    Schritt 2

    Zahlungen ans Finanzamt erkennen

    Ordista erkennt Überweisungen an das Finanzamt, ordnet sie Umsatzsteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu und merkt sich den Rhythmus.

  3. 3
    Schritt 3

    Vorschau rechnen

    Aus Einnahmen, Ausgaben, Rechtsform und Steuersätzen entsteht die Steuervorschau. Offene Rechnungen und bekannte Termine ergeben die Liquiditätsvorschau.

  4. 4
    Schritt 4

    Kanzlei prüft und handelt

    Ihre Kanzlei beurteilt die Vorschau, passt Annahmen an und stellt bei Bedarf den Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt.

Einordnung

Eine Vorschau ist eine Vorschau.

Die Steuervorschau rechnet mit den Daten, die Ordista kennt: Bankumsätze, Belege, Rechnungen, Rechtsform. Sie kennt keine Sonderabschreibung, die Ihre Kanzlei noch plant, und keinen Verlustvortrag aus einem Jahr vor Ordista, solange niemand ihn hinterlegt hat.

Deshalb ist die Vorschau eine Orientierung für den Unternehmer und ein Arbeitsstand für die Kanzlei. Was daraus folgt, ob Rücklage, Antrag oder Gestaltung, entscheidet der Berufsträger.

Häufige Fragen

Fragen zu Liquidität und Steuern

Wie viel Prozent vom Gewinn sollte ich für Steuern zurücklegen?

Das hängt von Rechtsform und Steuersatz ab. Bei Kapitalgesellschaften liegt die Belastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer meist um 30 Prozent des Gewinns, bei Einzelunternehmern richtet sie sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Umsatzsteuer kommt hinzu, sie gehört nie zum Gewinn. Ordista rechnet die Rücklage aus Ihren Zahlen; Ihre Kanzlei beurteilt sie.

Wie passe ich meine Steuervorauszahlungen an?

Mit einem Antrag beim Finanzamt nach § 37 Abs. 3 EStG, für Kapitalgesellschaften über § 31 KStG. Als Nachweis dient eine aktuelle BWA oder eine Hochrechnung. Ordista liefert die Zahlen, Ihre Kanzlei stellt den Antrag. Eine Herabsetzung ist bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem Veranlagungszeitraum möglich.

Woher kennt Ordista meine Vorauszahlungen?

Aus den Bankumsätzen. Ordista erkennt Zahlungen an das Finanzamt und ordnet sie der Steuerart zu. Eine Abfrage beim Finanzamt findet heute nicht statt; die festgesetzten Beträge aus dem Vorauszahlungsbescheid gleicht Ihre Kanzlei ab. Die Abfrage des Steuerkontos über ELSTER ist in Vorbereitung.

Wie aktuell sind die Zahlen?

So aktuell wie die Bankumsätze, die per FinTS oder PSD2 abgerufen werden, in der Regel täglich. Belege und Rechnungen fließen ein, sobald sie in Ordista erfasst sind.

Ersetzt die Steuervorschau die Steuerberatung?

Nein. Die Vorschau beruht auf den verfügbaren Daten und kennt weder geplante Gestaltungen noch Sachverhalte, die nicht in Ordista liegen. Sie ist eine Orientierung für den Unternehmer; die fachliche Beurteilung bleibt bei der Kanzlei.

Sieht meine Kanzlei dieselben Zahlen wie ich?

Ja. Mandant und Kanzlei arbeiten in derselben Ansicht. Die Kanzlei kann Annahmen anpassen und Hinweise hinterlassen; der Mandant sieht, was daraus folgt.

Kann ich prüfen, ob ich mir eine Anschaffung leisten kann?

Ja. Der Leistbarkeits-Check rechnet Betrag und Zeitpunkt in die Liquiditätsvorschau ein und zeigt, ob und wann das Konto eng wird, mit Steuerrücklage und offenen Rechnungen.

Nächster Schritt

Sehen Sie die Vorschau mit echten Zahlen.

Wir zeigen Ihnen, wie Liquidität, Steuervorschau und Rücklage aus den Bankumsätzen entstehen und was Ihre Kanzlei damit macht.

Unverbindlich. Etwa 30 Minuten.