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Rechner · StBVV

StBVV-Honorarrechner

Gegenstandswert eingeben, Tabelle und Zehntelsatz wählen. Der Rechner liest die Gebührentabelle der gültigen StBVV-Fassung aus (StBVV ab 01.07.2025) und zeigt volle Gebühr, Honorar und Umsatzsteuer.

Das Ergebnis erscheint hier. Auslagen (§ 16 StBVV) und Zeitgebühren (§ 13 StBVV) kommen gegebenenfalls hinzu.

Orientierungswert ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Im Mandantenonboarding von Ordista wird aus der Kalkulation direkt das Angebot und die Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen

Wie ermittle ich den Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert richtet sich nach der jeweiligen Vorschrift der StBVV: bei der Buchführung nach dem Jahresumsatz oder dem höheren Aufwand (§ 33 StBVV), beim Jahresabschluss nach dem Mittel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 StBVV), bei der Einkommensteuererklärung nach der Summe der positiven Einkünfte (§ 24 StBVV).

Welcher Zehntelsatz ist üblich?

Die StBVV nennt je Tätigkeit einen Rahmen, zum Beispiel 2/10 bis 12/10 für die Buchführung nach § 33 Abs. 1 StBVV. Die Mittelgebühr liegt in der Mitte des Rahmens; ein höherer Satz braucht eine Begründung im Umfang oder der Schwierigkeit.

Kann ich vom Ergebnis abweichen?

Ja, mit einer Vergütungsvereinbarung in Textform nach § 4 StBVV. Sie muss den Hinweis enthalten, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.

Ist das Ergebnis eine Rechtsauskunft?

Nein. Der Rechner liest die Gebührentabellen der hinterlegten StBVV-Fassung aus und multipliziert mit dem gewählten Zehntelsatz. Auslagen, Zeitgebühren und Besonderheiten des Einzelfalls kommen dazu.

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