Zum Inhalt springen

Rechner · § 37 Abs. 3 EStG

Steuervorauszahlung anpassen

Erwarteten Gewinn und festgesetzte Vorauszahlungen eingeben. Der Rechner zeigt, ob eine Nachzahlung droht oder Geld gebunden ist, schlägt die Vorauszahlung je verbleibendem Quartal vor und schreibt den Antrag vor.

Ergebnis

Vorauszahlungen erhöhen

Ohne Anpassung droht am Jahresende eine Nachzahlung von rund 15.415 €, dazu die höheren Vorauszahlungen für das Folgejahr.

Erwartete Jahressteuer (ESt, Soli, KiSt)
27.415 €
Festgesetzt im Jahr
12.000 €
Bereits gezahlt
9.000 €
Vorschlag je verbleibendem Quartal (1)
18.415 €
Differenz zum Jahresende ohne Anpassung
+ 15.415 €

Die Schwellen des § 37 Abs. 5 EStG sind voraussichtlich erreicht. Vereinfachte Rechnung mit Tarif 2026, keine Steuerberatung.

Musterschreiben an das Finanzamt

An das Finanzamt [Ort]
Steuernummer: [Steuernummer]

Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 (§ 37 Abs. 3 EStG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner aktuellen Ergebnisplanung erwarte ich für 2026 eine Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von rund 27.415 €. Die festgesetzten Vorauszahlungen betragen 12.000 € im Jahr.

Ich beantrage, die Vorauszahlungen ab dem nächsten Fälligkeitstermin auf 18.415 € je Quartal festzusetzen. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung zum [Stichtag] füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen. Ihre Kanzlei stellt den Antrag mit Vollmacht über ELSTER.

Häufige Fragen

Bis wann kann das Finanzamt die Vorauszahlungen anpassen?

Nach § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Veranlagungszeitraum, für 2026 also bis Ende März 2028. Eine nachträgliche Erhöhung setzt mindestens 100 € je Vorauszahlung und 5.000 € für das Jahr voraus (§ 37 Abs. 5 EStG).

Was brauche ich für den Antrag?

Eine plausible Begründung, in der Regel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und die Planung bis Jahresende. Der Antrag geht formlos oder über ELSTER an das Finanzamt; Ihre Kanzlei stellt ihn mit Vollmacht für Sie.

Warum entsteht eine Doppelbelastung?

Steigt der Gewinn, folgt mit dem Bescheid eine Nachzahlung für das abgelaufene Jahr, und gleichzeitig setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen für das laufende und das nächste Jahr höher fest. Wer früh anpasst, verteilt die Belastung über das Jahr.

Gilt das auch für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen setzt die Gemeinde auf Basis des Messbetrags fest (§ 19 GewStG), die Körperschaftsteuer folgt § 31 KStG mit denselben Regeln wie die Einkommensteuer. Dieser Rechner betrachtet die Einkommensteuer mit Soli und Kirchensteuer.

Weiterlesen: Steuervorauszahlung anpassen: Frist, Begründung, Musterschreiben