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Steuern für Unternehmen

Wie viel Geld für Steuern zurücklegen? Warum „30 %“ oft falsch ist

Die Faustregel „30 % zurücklegen“ ist bei niedrigen Gewinnen zu hoch und bei hohen zu niedrig. Wer den Tarif 2026, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer einmal für die eigene Gewinnstufe rechnet und die festgesetzten Vorauszahlungen abzieht, kennt seine tatsächliche monatliche Rücklage.

Stand 23. September 20268 Minuten LesezeitFachlich geprüft: Dr. Timo Welzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

„Leg einfach 30 Prozent zur Seite“ ist der Satz, den fast jeder Selbstständige im ersten Jahr hört. Er ist nicht falsch, aber er ist für die meisten ungenau, und die Ungenauigkeit schlägt in beide Richtungen aus: Wer mit 30.000 € Gewinn 30 % zurücklegt, blockiert mehrere tausend Euro, die er nicht braucht. Wer mit 150.000 € Gewinn 30 % zurücklegt, hat bei der ersten Veranlagung eine fünfstellige Lücke, und zwar genau dann, wenn das Finanzamt zusätzlich die Vorauszahlungen anhebt.

Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen, und dazu kommen je nach Situation Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Gewerbesteuer. Eine einzige Prozentzahl kann das nicht abbilden. Was funktioniert, ist eine Rechnung in vier Schritten: Gewinn schätzen, Steuerarten für die eigene Gewinnstufe bestimmen, festgesetzte Vorauszahlungen abziehen, Rest durch die verbleibenden Monate teilen.

Dieser Artikel rechnet das für 2026 einmal vor, für Einzelunternehmer und für GmbH-Geschäftsführer, mit den aktuellen Tarifwerten. Die Zahlen sind bewusst vereinfacht; Ihre Steuerberatung rechnet mit Ihren tatsächlichen Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und sonstigen Einkünften.

Welche Steuern auf den Gewinn zukommen

Einkommensteuer nach dem Tarif 2026

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € (Bundesfinanzministerium, steuerliche Änderungen 2026). Darüber beginnt der Tarif nach § 32a EStG mit 14 % und steigt in zwei Progressionszonen an; ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € 45 %. Entscheidend für die Rücklage ist nicht der Grenzsteuersatz, also der Satz auf den letzten Euro, sondern der Durchschnittssteuersatz auf den gesamten Gewinn. Der liegt deutlich darunter, weil die ersten 12.348 € steuerfrei bleiben und die Zone dazwischen niedriger besteuert wird.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber erst erhoben, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) übersteigt; bei Zusammenveranlagung sind es 40.700 € (§ 3 SolzG in der Fassung für 2026). Oberhalb der Freigrenze greift eine Milderungszone, in der der Zuschlag höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags ausmacht (§ 4 SolzG). Für die meisten Selbstständigen mit Gewinnen unter etwa 75.000 € fällt damit kein Solidaritätszuschlag an.

Kirchensteuer

Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Einkommensteuer. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar, was die Belastung geringfügig mindert; die Beispielrechnung lässt das außen vor.

Gewerbesteuer und ihre Anrechnung

Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €; auf den darüber liegenden Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet (§ 11 GewStG), das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 14 % des Gewerbeertrags über dem Freibetrag.

Im Gegenzug ermäßigt sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet; in Städten mit höheren Hebesätzen bleibt eine Restbelastung. Weil Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die ermäßigte Einkommensteuer berechnet werden, kann die Gesamtbelastung eines Gewerbetreibenden bei Hebesatz 400 % sogar leicht unter der eines Freiberuflers liegen.

Umsatzsteuer ist kein Gewinn

Die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen, gehört Ihnen zu keinem Zeitpunkt. Sie ist abzüglich der Vorsteuer monatlich oder vierteljährlich abzuführen. Wer sie auf dem Geschäftskonto liegen lässt und als Liquidität wahrnimmt, überschätzt seinen Gewinn systematisch. Alle folgenden Zahlen beziehen sich auf den Gewinn ohne Umsatzsteuer.

Beispieltabelle: Belastung 2026 nach Gewinnstufen

Annahmen: Einzelveranlagung, Grundtarif 2026, keine weiteren Einkünfte, zu versteuerndes Einkommen vereinfacht gleich Gewinn (tatsächlich mindern Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Sonderausgaben das Einkommen spürbar), Kirchensteuer 9 %, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %. Beträge gerundet.

Gewinn Einkommensteuer Soli Kirchensteuer 9 % Freiberufler gesamt in % Gewerbetreibender: GewSt ESt nach § 35 Gesamt Gewerbe in %
30.000 € 4.217 € 0 € 380 € 4.597 € 15,3 % 770 € 3.447 € 4.527 € 15,1 %
60.000 € 14.233 € 0 € 1.281 € 15.514 € 25,9 % 4.970 € 9.263 € 15.067 € 25,1 %
100.000 € 30.864 € 1.251 € 2.778 € 34.893 € 34,9 % 10.570 € 20.294 € 32.690 € 32,7 %
150.000 € 51.864 € 2.853 € 4.668 € 59.385 € 39,6 % 17.570 € 34.294 € 56.610 € 37,7 %

Die Spalte „Gesamt Gewerbe“ enthält Gewerbesteuer, ermäßigte Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die ermäßigte Einkommensteuer. Bei einem Hebesatz von 480 % steigt die Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden bei 100.000 € Gewinn auf rund 34,8 %, weil die Anrechnung bei 4,0 gedeckelt bleibt.

Was die Tabelle zeigt: Ohne Kirchensteuer und bei 30.000 € Gewinn wären 15 % Rücklage ausreichend; bei 150.000 € sind 30 % um rund 10 Prozentpunkte zu wenig. Die Faustregel trifft nur in der Nähe von 80.000 € Gewinn.

GmbH: Zwei Ebenen, zwei Rechnungen

Bei einer GmbH verteilt sich die Steuer auf Gesellschaft und Geschäftsführer.

Ebene Steuerart Satz 2026 Wer legt zurück
GmbH Körperschaftsteuer 15 % (§ 23 KStG; Senkung um jährlich einen Punkt erst ab 2028) GmbH, auf den Gewinn nach Geschäftsführergehalt
GmbH Solidaritätszuschlag auf KSt 5,5 % der KSt = 0,825 % GmbH
GmbH Gewerbesteuer (kein Freibetrag) 3,5 % × Hebesatz, bei 400 %: 14 % GmbH
GmbH Summe bei Hebesatz 400 % 29,825 % GmbH
Geschäftsführer Lohnsteuer auf das Gehalt Tarif, monatlich einbehalten keine Rücklage nötig
Gesellschafter Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen 25 % + Soli = 26,375 % (Teileinkünfteverfahren auf Antrag) wird bei Ausschüttung einbehalten

Für die GmbH ist die Rücklage tatsächlich eine feste Quote: rund 30 % des Gewinns nach Gehältern bei einem Hebesatz von 400 %, etwa 33 % bei 480 %. Der Geschäftsführer selbst muss für sein Gehalt nichts zurücklegen, weil die Lohnsteuer monatlich abgeführt wird; eine Rücklage braucht er nur für Einkünfte außerhalb der Gehaltsabrechnung.

Die monatliche Rücklage berechnen

Die Jahressteuer ist nur die halbe Rechnung. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen auf Basis der letzten Veranlagung fest, die vierteljährlich abgebucht werden. Zurücklegen müssen Sie nur, was darüber hinausgeht.

  1. Gewinn für das laufende Jahr schätzen. Grundlage ist die aktuelle BWA, hochgerechnet auf zwölf Monate, korrigiert um bekannte Sondereffekte.
  2. Steuern für diese Gewinnstufe ermitteln. Mit der Tabelle oben oder einem Tarifrechner, inklusive Soli, Kirchensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer.
  3. Festgesetzte Vorauszahlungen abziehen. Sie stehen im letzten Vorauszahlungsbescheid und sind bereits Teil der Steuerzahlung.
  4. Differenz durch die verbleibenden Monate teilen. Das Ergebnis ist die monatliche Rücklage; ein Puffer von 10 % fängt Prognosefehler ab.

Beispiel: Ein Freiberufler erwartet 60.000 € Gewinn, Kirchenmitglied, Hebesatz irrelevant. Voraussichtliche Steuer laut Tabelle 15.514 €. Das Finanzamt hat auf Basis des Vorjahres 8.000 € Vorauszahlungen festgesetzt (2.000 € je Quartal). Offen bleiben 7.514 €, im Januar auf zwölf Monate verteilt rund 626 € monatlich, plus die Vorauszahlungen von umgerechnet 667 € monatlich. Insgesamt sollten also rund 1.300 € im Monat für Steuern reserviert sein, das sind knapp 26 % des Monatsgewinns, nicht 30 %.

Steigt der Gewinn während des Jahres, wächst die Lücke. Dann ist es besser, die Vorauszahlungen anpassen zu lassen, als die Rücklage still zu erhöhen: Die Nachzahlung im Folgejahr trifft sonst mit den dann ebenfalls erhöhten Vorauszahlungen zusammen.

Typische Denkfehler

  • Grenz- statt Durchschnittssteuersatz. „Ich zahle 42 %“ gilt für den letzten Euro über 69.878 €, nicht für den Gewinn insgesamt.
  • Umsatz statt Gewinn. Rücklagen auf den Umsatz zu rechnen ist bei hohen Wareneinsätzen irreführend; Grundlage ist immer der Gewinn.
  • Vorauszahlungen doppelt gerechnet. Wer die volle Jahressteuer zurücklegt und zusätzlich die Vorauszahlungen zahlt, bindet Liquidität ohne Nutzen.
  • Sozialversicherung vergessen. Kranken- und Rentenversicherung sind keine Steuern, aber sie werden ebenfalls fällig; freiwillig Versicherte sollten sie in derselben Rechnung führen.
  • Gewinn im Dezember unterschätzt. Abschlussbuchungen, Abschreibungen und Rückstellungen verändern den Gewinn gegenüber der BWA; die Rücklage sollte auf dem vorläufigen Jahresergebnis beruhen, nicht auf der November-BWA.

So unterstützt Ordista

Ordista zeigt in der Liquiditäts- und Steuervorschau, welche Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Basis der laufenden Buchhaltung voraussichtlich anfällt, und erkennt bereits geleistete Steuervorauszahlungen aus den Bankumsätzen. Über das Mandantenportal kann die Kanzlei Prognose und Rücklagenempfehlung mit dem Mandanten abstimmen, statt die Zahl einmal im Jahr beim Abschlussgespräch zu nennen.

Häufige Fragen

Reichen 30 % Rücklage für die Einkommensteuer?

Bei einem Gewinn von 30.000 € liegt die Gesamtbelastung 2026 aus Einkommensteuer und Kirchensteuer bei rund 15 %, bei 150.000 € bei knapp 40 %. 30 % passen nur in einem schmalen Korridor um 80.000 € Gewinn. Rechnen Sie mit Ihrer eigenen Gewinnstufe.

Muss ich die Umsatzsteuer auch zurücklegen?

Die Umsatzsteuer gehört nie zum Gewinn; sie ist ein durchlaufender Posten, den Sie für das Finanzamt einnehmen. Halten Sie sie getrennt vor und rechnen Sie Ihre Steuerrücklage immer vom Nettogewinn.

Wie hoch ist die Belastung einer GmbH?

Auf den Gewinn nach Geschäftsführergehalt fallen 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an; bei einem Hebesatz von 400 % zusammen 29,825 %. Das Geschäftsführergehalt wird über die Lohnsteuer laufend versteuert, Ausschüttungen zusätzlich mit 26,375 %.

Was ändert sich durch die Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen sind bereits gezahlte Steuer. Zurücklegen müssen Sie nur die Differenz zwischen der voraussichtlichen Jahressteuer und den festgesetzten Vorauszahlungen, geteilt durch die verbleibenden Monate.

Quellen

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