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KI

Was bedeutet Human-in-the-Loop?

Human-in-the-Loop bezeichnet ein Arbeitsmodell, in dem ein KI-System Vorschläge oder Vorentscheidungen erzeugt, ein Mensch diese aber vor Wirksamkeit prüft, korrigiert und freigibt – in der Steuerberatung der Berufsträger, der die Verantwortung für das Ergebnis behält.

Stand 23. September 2026

Definition

Human-in-the-Loop (HITL) beschreibt Systeme, in denen ein Mensch fester Bestandteil des Entscheidungskreislaufs ist: Die Maschine analysiert, klassifiziert oder schlägt vor; der Mensch prüft und entscheidet; seine Entscheidung fließt als Rückmeldung in das System zurück. In der Steuerkanzlei heißt das konkret: Die KI vorkontiert einen Beleg, entwirft ein Schreiben oder fasst ein BMF-Schreiben zusammen – wirksam wird davon nichts, bevor eine fachlich qualifizierte Person es freigegeben hat.

Warum der Begriff für Kanzleien zählt

Für Steuerberater ist Human-in-the-Loop keine Designentscheidung, sondern Berufspflicht. Die Bundessteuerberaterkammer schreibt in ihrer FAQ „KI im steuerberatenden Berufsstand“ vom 27. Januar 2026: Wer KI zur Bearbeitung von Mandantenfragen nutzt, „gibt seine Verantwortung nicht ab; KI ist nur ein Hilfsmittel – für das Ergebnis ist der Berufsträger selbst verantwortlich.“ Die Gewissenhaftigkeit nach § 57 Abs. 1 StBerG und § 4 BOStB verlange, dass KI-generierte Arbeitsergebnisse „stets sorgfältig auf ihre fachliche Richtigkeit zu überprüfen“ seien; „die abschließende Prüfung muss daher zwingend der Steuerberater übernehmen.“ Die FAQ erwartet, dass KI „auch perspektivisch einen Human-in-the-Loop-Ansatz erfordern“ wird.

Drei Konsequenzen für den Kanzleialltag: Erstens braucht jede automatisierte Stufe einen sichtbaren Freigabepunkt – nicht nur technisch, sondern mit Namen und Zeitstempel. Zweitens muss der Prüfer prüfen können: Ein Vorschlag ohne Begründung oder Quelle ist nicht kontrollierbar, sondern nur abnickbar. Drittens gehört der Prozess dokumentiert; die BStBK empfiehlt dafür ein KI-Verzeichnis mit Werkzeug, Zweck, Datenkategorien, Kontrollmechanismen und verantwortlicher Person.

Abgrenzung

Human-on-the-Loop bedeutet, dass das System autonom handelt und der Mensch nur überwacht und eingreifen kann; Human-out-of-the-Loop verzichtet auf menschliche Beteiligung ganz. Beides ist für Vorbehaltsaufgaben der Steuerberatung berufsrechtlich nicht tragfähig. Das Vier-Augen-Prinzip ist ein organisatorisches Kontrollmuster zwischen zwei Menschen; Human-in-the-Loop ordnet das Verhältnis zwischen Mensch und Maschine. Menschliche Aufsicht nach Art. 14 KI-VO ist der regulatorische Begriff für Hochrisiko-KI-Systeme: Anbieter müssen sie so gestalten, dass Aufsichtspersonen die Grenzen des Systems verstehen, Ausgaben richtig interpretieren und das System übersteuern oder anhalten können. Buchhaltungs-KI fällt in der Regel nicht in die Hochrisikoklasse, doch die Anforderungen taugen als Maßstab. Automatisierte Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber Betroffenen sind nach Art. 22 DSGVO ohnehin nur eingeschränkt zulässig.

Rechtsgrundlage

§ 57 Abs. 1 StBerG (Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit), §§ 3, 4 BOStB, § 62a StBerG (KI-Anbieter als Dienstleister), Art. 14 KI-VO (menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-Systemen), Art. 22 DSGVO; BStBK-FAQ KI vom 27. Januar 2026.

In Ordista

Ordista ist auf Human-in-the-Loop gebaut: Jede KI-Vorkontierung wartet auf die Freigabe der Kanzlei, bevor sie an DATEV geht, und KI-Antworten zu steuerlichen Fragen nennen ihre Quellen, damit der Berufsträger prüfen kann, statt vertrauen zu müssen.

Quellen

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