Buchhaltung
Was ist Vorkontierung?
Vorkontierung ist die vorbereitende Zuordnung eines Belegs zu Konto, Gegenkonto, Steuerschlüssel und Kostenstelle, die als geprüfter Vorschlag der eigentlichen Buchung vorausgeht und erst mit Freigabe und Festschreibung buchhalterisch wirksam wird.
Definition
Vorkontierung bezeichnet die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls zu den Elementen eines Buchungssatzes – Sachkonto, Gegenkonto oder Personenkonto, Steuerschlüssel, Kostenstelle, Belegdatum und Buchungstext – bevor der Vorgang tatsächlich gebucht wird. Historisch war das der Kontierungsstempel auf der Papierrechnung, den der Unternehmer oder ein Sachbearbeiter ausfüllte. Heute erzeugen Regelwerke oder KI-Modelle den Vorschlag aus dem Belegbild; ein Mensch prüft und gibt frei.
Warum der Begriff für Kanzleien zählt
Die Kontierung ist die fachlich anspruchsvollste Routinearbeit in der Finanzbuchhaltung, und sie ist wiederkehrend: Dieselbe Lieferantenrechnung landet Monat für Monat auf demselben Konto. Wer die Vorkontierung automatisiert, verschiebt den Aufwand vom Erfassen zum Prüfen. Die Kanzlei sieht nur noch Abweichungen – neuer Lieferant, ungewöhnlicher Steuerschlüssel, Beleg ohne Pflichtangaben – und entscheidet dort. Das setzt voraus, dass der Vorschlag nachvollziehbar bleibt: Welche Regel oder welches Modell hat wie entschieden, und wer hat freigegeben? Die Bundessteuerberaterkammer hält in ihrer FAQ zur KI vom 27. Januar 2026 fest, dass KI-Werkzeuge nicht von der beruflichen Verantwortung entbinden und fachliche Entscheidungen weiterhin menschlich zu prüfen sind. Die Freigabe ist deshalb kein Komfortmerkmal, sondern der Ort, an dem Verantwortung sichtbar wird.
Abgrenzung
Kontierung ist die endgültige Zuordnung des Geschäftsvorfalls zu Konten; sie ist buchhalterisch wirksam. Vorkontierung ist der Vorschlag davor – er kann verworfen, geändert oder bestätigt werden. Buchung ist die Erfassung des kontierten Vorgangs im Journal und auf den Konten; erst mit der Festschreibung wird sie im Sinne der GoBD unveränderbar. Freigabe bezeichnet den dokumentierten Prüfschritt zwischen Vorschlag und Buchung; sie kann beim Mandanten liegen (sachliche Richtigkeit: Ware erhalten, Preis stimmt) oder in der Kanzlei (buchhalterische Richtigkeit). Häufig verwechselt wird Vorkontierung mit Belegerkennung (OCR): Die Erkennung liest Felder aus, die Vorkontierung interpretiert sie.
Rechtsgrundlage
Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Maßgeblich sind die GoBD (BMF-Schreiben vom 28. November 2019, zuletzt geändert am 14. Juli 2025): Belege müssen zeitgerecht erfasst, Buchungen nachvollziehbar und ab Festschreibung unveränderbar sein (§ 146 Abs. 4 AO). Für den Einsatz von KI bei der Vorkontierung gilt zusätzlich die Eigenverantwortlichkeit des Steuerberaters nach § 57 Abs. 1 StBerG.
In Ordista
Ordista vorkontiert eingehende Belege per KI und legt den Vorschlag der Kanzlei zur Freigabe vor; erst freigegebene Buchungen werden per DATEV Buchungsdatenservice oder EXTF-Datei übergeben.
Quellen
Verwandte Begriffe
- BuchhaltungGoBDDie GoBD sind die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, die festlegt, wie Bücher, Aufzeichnungen und Belege in elektronischer Form ordnungsmäßig zu führen, aufzubewahren und der Betriebsprüfung zugänglich zu machen sind.Lesen
- KIHuman-in-the-LoopHuman-in-the-Loop bezeichnet ein Arbeitsmodell, in dem ein KI-System Vorschläge oder Vorentscheidungen erzeugt, ein Mensch diese aber vor Wirksamkeit prüft, korrigiert und freigibt – in der Steuerberatung der Berufsträger, der die Verantwortung für das Ergebnis behält.Lesen
- DATEVDATEV BuchungsdatenserviceDer DATEV Buchungsdatenservice ist eine Cloud-Schnittstelle, über die Partnerlösungen fertige Buchungsstapel samt Stammdaten und Belegbildern in die DATEV-Cloud senden, von wo die Kanzlei sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen übernimmt.Lesen
- BuchhaltungAutomatischer ZahlungsabgleichAutomatischer Zahlungsabgleich ist die softwaregestützte Zuordnung von Bankumsätzen zu offenen Rechnungen anhand von Betrag, Verwendungszweck, Rechnungsnummer, Zahlungspartner und Datum, bei der eindeutige Treffer ohne Eingriff ausgeglichen und nur Abweichungen zur Klärung vorgelegt werden.Lesen