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DATEV

Kreditkartenabrechnung in DATEV buchen: Geldtransit, Konten, Gebühren

Eine Kreditkartenabrechnung ist eine Abbuchung, hinter der viele Einzelbelege stehen. Wer die Karte als eigenes Finanzkonto führt, jeden Umsatz gegen den Beleg bucht und den Ausgleich über Geldtransit laufen lässt, bekommt saubere Salden, korrekte Vorsteuer und nachvollziehbare Privatanteile.

Stand 23. September 20268 Minuten LesezeitFachlich geprüft: Dr. Timo Welzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Die Kreditkartenabrechnung gehört zu den Belegen, die in der Finanzbuchhaltung regelmäßig Nacharbeit auslösen. Auf dem Bankkonto erscheint eine einzige Abbuchung, dahinter stehen zwanzig oder fünfzig Einzelumsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen, Fremdwährungen, Gebühren und gelegentlich privaten Ausgaben. Wer die Abbuchung als einen Buchungssatz erfasst, verliert den Vorsteuerabzug und die Nachvollziehbarkeit; wer jeden Beleg einzeln gegen das Bankkonto bucht, bekommt den Saldo nie mit der Abrechnung zur Deckung.

Der saubere Weg ist seit Jahren derselbe: Die Kreditkarte wird wie ein eigenes Finanzkonto behandelt. Jeder Umsatz wird gegen dieses Konto gebucht, die Abrechnung wird gegen das Konto abgestimmt, und der Ausgleich vom Bankkonto läuft als Geldtransit. Dieser Artikel zeigt den Ablauf Schritt für Schritt mit den Kontonummern in SKR03 und SKR04, den typischen Buchungssätzen und den Sonderfällen Gebühren, Fremdwährung und Privatanteile.

Ein Hinweis vorab: DATEV liefert für Kreditkartenkonten keine einheitliche Schnittstelle. Laut DATEV Hilfe-Center (Dok.-Nr. 1024397) werden Kreditkartenumsätze entweder über den Bankkonverter, als ASCII-Datei im Format der Bankumsätze oder über DATEV Unternehmen online in das Rechnungswesen übernommen. Die Buchungslogik ist in allen drei Fällen gleich.

Grundprinzip: Die Karte ist ein eigenes Finanzkonto

Eine Firmenkreditkarte ist kein Bankkonto, verhält sich buchhalterisch aber wie eines. Zwischen dem Zahlungszeitpunkt beim Händler und der Belastung des Geschäftskontos liegen je nach Abrechnungszyklus zwei bis sechs Wochen. In dieser Zeit besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kartenherausgeber, die irgendwo abgebildet werden muss. Dafür gibt es zwei gängige Varianten:

Variante SKR03 SKR04 Wann sinnvoll
Unterkonto im Geldtransitbereich 1361–1369 (z. B. 1361 „Geldtransit Mastercard“) 1461–1469 Wenige Karten, überschaubares Volumen; Haufe empfiehlt für jede Kartenorganisation ein eigenes Unterkonto
Eigenes Kreditkartenkonto im Bankbereich freie Nummer in 1200–1289 (z. B. 1230) freie Nummer in 1800–1889 (z. B. 1830) Viele Umsätze, Umsatzimport per CSV/Bankkonverter, Kontoauszugsmanager

Beide Varianten funktionieren. Wichtig ist nur, dass jede Karte ihr eigenes Konto hat und der Saldo dieses Kontos jederzeit mit der offenen Abrechnung übereinstimmt. Das Sammelkonto Geldtransit (SKR03 1360, SKR04 1460) selbst bleibt für den Ausgleich zwischen Bank und Kartenkonto reserviert.

Kontenübersicht für die Kreditkartenbuchung

Zweck SKR03 SKR04
Geldtransit (Ausgleich Bank ↔ Kreditkarte) 1360 1460
Kreditkarten-Unterkonto (Beispiel) 1361 1461
Bank 1200 1800
Nebenkosten des Geldverkehrs (Jahresgebühr, Auslandseinsatzentgelt) 4970 6855
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 2150 6880
Erträge aus Kursdifferenzen 2660 4840
Privatentnahmen allgemein (Einzelunternehmer) 1800 2100

Die Nummern entsprechen den DATEV-Standardkontenrahmen; individuelle Kontenpläne der Kanzlei können abweichen. Prüfen Sie vor der ersten Buchung, ob das Kreditkartenkonto in Ihrem Mandanten als Finanzkonto (Kontoart Bank) angelegt ist, sonst stehen die Bankbuchungsfunktionen nicht zur Verfügung.

Schritt für Schritt: Von der Sammelabrechnung zum abgestimmten Konto

  1. Kreditkartenkonto anlegen. Ein Konto je Karte, Kontoart Finanzkonto. Bei mehreren Karteninhabern lohnt sich ein Konto je Karte, damit fehlende Belege einer Person zugeordnet werden können.
  2. Abrechnung und Umsatzliste beschaffen. Die meisten Kartenportale liefern die Umsätze als CSV. Diese Datei ist die Grundlage für den Import; die PDF-Abrechnung dient nur zur Abstimmung.
  3. Einzelbelege einsammeln. Zu jedem Umsatz gehört der Originalbeleg mit Steuerausweis. Die Abrechnungszeile allein berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug; sie enthält weder Steuersatz noch Leistungsbeschreibung.
  4. Einzelumsätze buchen. Jeder Umsatz wird mit Belegdatum gegen das Kreditkartenkonto gebucht: Aufwand plus Vorsteuer im Soll, Kreditkartenkonto im Haben. Der Steuerschlüssel folgt dem Beleg, nicht der Abrechnung.
  5. Gebühren trennen. Jahresgebühr, Auslandseinsatzentgelt und Bargeldgebühren sind Nebenkosten des Geldverkehrs (4970/6855) ohne Vorsteuer. Sie stehen meist als eigene Zeile in der Abrechnung.
  6. Fremdwährungsdifferenzen erfassen. Der Beleg lautet auf US-Dollar oder Schweizer Franken, die Abrechnung auf Euro. Die Differenz zwischen Belegwert zum Kurs des Belegdatums und abgerechnetem Euro-Betrag ist eine Kursdifferenz (siehe unten).
  7. Privatanteile ausbuchen. Private Ausgaben mit der Firmenkarte sind bei Einzelunternehmern Privatentnahmen (1800/2100), bei Kapitalgesellschaften Forderungen gegen den Gesellschafter oder Mitarbeiter. Sie dürfen nie auf einem Aufwandskonto landen.
  8. Ausgleich buchen. Die Abbuchung der Abrechnung vom Bankkonto wird über Geldtransit erfasst: Geldtransit an Bank bei der Bankbuchung, Kreditkartenkonto an Geldtransit beim Ausgleich des Kartenkontos. Nach beiden Buchungen steht Geldtransit auf null.
  9. Abstimmen. Der Saldo des Kreditkartenkontos nach dem Ausgleich entspricht den Umsätzen, die nach dem Abrechnungsstichtag angefallen sind. Alles andere ist ein Fehler in Schritt 4 bis 7.

Buchungssätze mit Beispielzahlen

Ausgangslage: Abrechnung über 1.437,80 €, bestehend aus Hotel 595,00 € (7 % und 19 % gemischt, hier vereinfacht 19 %), Software-Abo 119,00 € (19 %), Tankbeleg 83,30 € (19 %), Restaurant in Zürich 180,00 CHF (abgerechnet 191,50 € inkl. Umrechnung), Auslandseinsatzentgelt 3,80 €, private Buchhandlung 45,20 €, Jahresgebühr 400,00 €.

Vorgang Soll (SKR03) Haben (SKR03) Soll (SKR04) Haben (SKR04) Betrag
Hotelrechnung mit 19 % VSt 4666 Reisekosten AN Übernachtung + 1576 VSt 1361 6660 + 1406 1461 595,00
Software-Abo 19 % 4964 Aufwand Software + 1576 1361 6837 + 1406 1461 119,00
Tankbeleg 19 % 4530 Kfz-Betriebskosten + 1576 1361 6530 + 1406 1461 83,30
Restaurant Zürich (kein deutscher Steuerausweis, Beleg zum Tageskurs 189,90 €) 4650 Bewirtung 1361 6640 1461 189,90
Kursdifferenz Zürich (191,50 − 189,90) 2150 Aufwand Kursdifferenzen 1361 6880 1461 1,60
Auslandseinsatzentgelt 4970 1361 6855 1461 3,80
Private Buchhandlung 1800 Privatentnahmen 1361 2100 1461 45,20
Jahresgebühr 4970 1361 6855 1461 400,00
Abbuchung vom Bankkonto 1360 Geldtransit 1200 Bank 1460 1800 1.437,80
Ausgleich Kartenkonto 1361 1360 1461 1460 1.437,80

Die Aufwandskonten in der Tabelle sind Beispiele; die Zuordnung folgt dem jeweiligen Beleg. Beim Bewirtungsbeleg gelten zusätzlich die Angaben nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (Anlass, Teilnehmer), und nur 70 % sind abziehbar; die Buchung selbst ändert das nicht.

Fremdwährung: Kurs, Entgelt und Differenz sauber trennen

Bei Fremdwährungsumsätzen mischen sich drei Dinge, die getrennt gehören:

  • Der Beleg lautet auf Fremdwährung und wird zum Kurs des Belegdatums in Euro umgerechnet. Der EZB-Referenzkurs ist dafür ein üblicher und dokumentierbarer Maßstab.
  • Der Abrechnungskurs der Kartenorganisation weicht davon ab, weil er am Verarbeitungstag gilt und einen Aufschlag enthalten kann. Der Unterschied ist eine realisierte Kursdifferenz und gehört auf 2150/6880 (Aufwand) oder 2660/4840 (Ertrag).
  • Das Auslandseinsatzentgelt ist eine offen ausgewiesene Gebühr des Kartenherausgebers. Nach einer Marktübersicht von Capitalo (Stand Juli 2026) liegt sie bei Karten, die sie erheben, zwischen rund 0,5 % und 3 % des Umsatzes. Es ist eine Bankgebühr auf 4970/6855, keine Kursdifferenz.

Bei Belegen aus Drittstaaten und aus dem EU-Ausland ohne deutschen Steuerausweis gibt es keinen Vorsteuerabzug über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ausländische Umsatzsteuer ist Teil des Aufwands, es sei denn, der Mandant nutzt das Vorsteuervergütungsverfahren.

Firmenkarte mit Firmenhaftung oder Mitarbeiterkarte

Wer die Abrechnung erhält und wer haftet, entscheidet über den Buchungsweg. Die Unterscheidung wird in der Praxis häufig übersehen.

Merkmal Firmenkarte mit Firmenhaftung (Corporate Card) Mitarbeiterkarte mit persönlicher Haftung
Vertragspartner des Kartenherausgebers Unternehmen Mitarbeiter (Karte trägt oft zusätzlich den Firmennamen)
Abbuchung der Abrechnung Geschäftskonto Privatkonto des Mitarbeiters
Verbindlichkeit in der Buchhaltung Ja, gegenüber dem Kartenherausgeber; abgebildet auf dem Kreditkartenkonto Nein; das Unternehmen schuldet dem Mitarbeiter den Auslagenersatz
Buchungsweg Einzelumsätze gegen Kreditkartenkonto, Ausgleich über Geldtransit Reisekosten- oder Auslagenabrechnung; Aufwand an Verrechnungskonto Mitarbeiter, Erstattung Verrechnungskonto an Bank
Privatanteile Privatentnahme bzw. Forderung gegen Karteninhaber Werden gar nicht erst eingereicht
Beleganforderung Kanzlei oder Buchhaltung fordert beim Karteninhaber nach Mitarbeiter reicht Belege mit der Abrechnung ein

Bei der Mitarbeiterkarte braucht die Buchhaltung kein Kreditkartenkonto. Die Karte ist aus Sicht des Unternehmens ein privates Zahlungsmittel; steuerlich zählt nur die Auslagenabrechnung mit den Originalbelegen.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Abrechnung als Sammelbuchung. Kein Vorsteuerabzug, keine Kostenstellenzuordnung, keine Prüfbarkeit. Immer Einzelumsätze buchen.
  • Falsches Buchungsdatum. Der Umsatz gehört in den Monat des Belegdatums, nicht in den Monat der Abbuchung. Bei Monatswechseln verschiebt sich sonst die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Gebühren mit Vorsteuer. Kartengebühren sind umsatzsteuerfreie Finanzdienstleistungen. Ein Steuerschlüssel auf 4970/6855 ist falsch.
  • Kursdifferenz im Aufwandskonto versteckt. Wer den abgerechneten Euro-Betrag direkt auf das Aufwandskonto bucht, verliert die Kontrolle über Kursaufschläge und Entgelte.
  • Privatanteile auf Aufwand. Führt zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei der GmbH und zu falschen Betriebsausgaben beim Einzelunternehmer.
  • Kein Konto je Karte. Bei drei Karten auf einem Konto lässt sich ein fehlender Beleg nicht zuordnen; die Nachforderung geht an alle statt an den Verursacher.
  • Geldtransit nicht abgestimmt. Wenn Geldtransit am Monatsende nicht auf null steht, fehlt entweder die Bankbuchung oder der Ausgleich des Kartenkontos.

Belegnachforderung als Kernproblem

Die Buchungstechnik ist am Ende der kleinere Teil der Arbeit. Der größere ist die Beschaffung fehlender Belege: Abo-Rechnungen, die nur im Kundenportal des Anbieters liegen, Tankquittungen, die im Handschuhfach bleiben, Hotelrechnungen auf den Namen des Mitarbeiters. Kanzleien, die die Kreditkartenumsätze zeitnah importieren und offene Positionen sofort beim Mandanten anfragen, haben am Monatsende weniger ungeklärte Posten als Kanzleien, die auf die Belegtasche warten.

So unterstützt Ordista

Ordista bindet Kreditkartenkonten als Bankverbindung an und gleicht die Umsätze mit den eingereichten Belegen ab, die per App, E-Mail oder WhatsApp eingehen. Fehlt zu einem Kartenumsatz der Beleg, löst die Kanzlei eine Belegnachforderung an den Mandanten aus; Fremdwährungsbelege werden mit EZB-Kursen umgerechnet. Die KI-Vorkontierung schlägt Konto und Steuerschlüssel vor, die Kanzlei gibt frei, und die Buchungen gehen per Buchungsdatenservice, Belegbilderservice oder EXTF-Datei an DATEV.

Häufige Fragen

Welches Konto nutze ich für die Kreditkarte in SKR03 und SKR04?

Legen Sie die Karte als eigenes Finanzkonto an, entweder als Unterkonto im Geldtransitbereich (SKR03 1360–1369, SKR04 1460–1469) oder als eigenes Kreditkartenkonto im Bankkontenbereich (SKR03 1200–1289, SKR04 1800–1889). Entscheidend ist, dass jede Karte ein eigenes Konto hat und der Saldo mit der Abrechnung abgestimmt werden kann.

Darf ich die Kreditkartenabrechnung als einen Buchungssatz erfassen?

Nein. Die Sammelabrechnung ist kein Beleg im Sinne der Vorsteuer. Jeder Einzelumsatz braucht den Originalbeleg mit Steuerausweis und wird einzeln kontiert; die Abbuchung der Abrechnung vom Bankkonto ist nur ein Geldtransit.

Wie buche ich Fremdwährungsumsätze mit der Kreditkarte?

Der Beleg wird zum Kurs des Belegdatums in Euro umgerechnet und gebucht. Der Unterschied zum tatsächlich abgerechneten Euro-Betrag landet auf Aufwendungen aus Kursdifferenzen (SKR03 2150, SKR04 6880) bzw. Erträgen aus Kursdifferenzen (SKR03 2660, SKR04 4840). Das Auslandseinsatzentgelt ist eine Bankgebühr auf 4970/6855.

Was ist bei Mitarbeiterkarten mit persönlicher Haftung anders?

Die Abrechnung geht an den Mitarbeiter, nicht an das Unternehmen. Es entsteht keine Verbindlichkeit gegenüber dem Kartenherausgeber; die Ausgaben laufen über die Reisekosten- oder Auslagenabrechnung des Mitarbeiters und werden gegen ein Verrechnungskonto Mitarbeiter gebucht.

Quellen

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