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DATEV

PayPal-Zahlungen buchen: Gebühren, Verrechnungskonto, DATEV-Übergabe

PayPal ist buchhalterisch ein eigenes Geldkonto, kein Durchlaufposten. Wer Bruttoerlös und Gebühr getrennt bucht, Rückerstattungen sauber storniert und Auszahlungen über Geldtransit führt, bekommt einen abstimmbaren PayPal-Saldo und eine korrekte Umsatzsteuer.

Stand 23. September 20267 Minuten LesezeitFachlich geprüft: Dr. Timo Welzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

PayPal taucht in fast jeder Buchhaltung eines Online-Händlers, Dienstleisters oder Softwareanbieters auf, und fast überall entsteht dieselbe Unordnung: Der Kunde zahlt 119,00 €, auf dem PayPal-Konto kommen 115,06 € an, auf dem Bankkonto irgendwann eine Sammelauszahlung über mehrere Verkäufe abzüglich einer Rückerstattung. Wer nur das Bankkonto bucht, hat weder den vollen Umsatz noch die Gebühren, und die Umsatzsteuer stimmt nicht.

Die Lösung ist buchhalterisch nicht kompliziert, sie muss nur konsequent umgesetzt werden: PayPal ist ein eigenes Geldkonto. Jede Zahlung wird brutto als Erlös gebucht, jede Gebühr getrennt als Aufwand, jede Auszahlung als Geldtransit zwischen PayPal und Bank. Dieser Artikel zeigt die Konten in SKR03 und SKR04, die Buchungssätze für die vier Standardvorgänge und die Wege, auf denen die Daten in DATEV ankommen.

Warum PayPal ein eigenes Konto braucht

Zwischen Zahlungseingang bei PayPal und Gutschrift auf dem Bankkonto liegen Tage oder Wochen, je nachdem, ob der Händler automatisch oder manuell auszahlt. In dieser Zeit ist das Geld vorhanden, aber nicht auf der Bank. Dazu kommen Gebühren, die PayPal sofort einbehält, Rückerstattungen, die das Guthaben mindern, und Käuferschutzfälle, die Beträge vorübergehend sperren. Ohne ein eigenes Konto lässt sich keiner dieser Vorgänge abstimmen.

Handelsrechtlich gilt zudem das Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB): Erlöse dürfen nicht mit Aufwand saldiert werden. Der Verkauf für 119,00 € ist ein Erlös von 119,00 €, nicht von 115,06 €. Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem vollen Entgelt.

Kontenübersicht

Zweck SKR03 SKR04
PayPal-Konto (eigenes Finanzkonto, Kontoart Bank) 1210 (freie Nummer in 1200–1289) 1810 (freie Nummer in 1800–1889)
Bank 1200 1800
Geldtransit (Auszahlung PayPal → Bank) 1360 1460
Nebenkosten des Geldverkehrs (PayPal-Gebühren) 4970 6855
Erlöse 19 % USt 8400 4400
Erlöse 7 % USt 8300 4300
Erlöse steuerfrei innergemeinschaftlich / Drittland 8125 / 8120 4125 / 4120
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (bei Debitorenbuchhaltung) 1400 1200

Die Kontonummern für das PayPal-Konto sind Konvention, nicht Vorschrift. Entscheidend ist die Kontoart: Das Konto muss als Finanzkonto angelegt sein, damit Bankbuchungsfunktionen, Kontoauszugsmanager und Zahlungsdatenservice damit arbeiten können.

Gebühren: Höhe, Umsatzsteuer, Buchung

PayPal weist für inländische Händlerzahlungen in Deutschland derzeit 2,99 % des Betrags zuzüglich 0,39 € Festgebühr aus (PayPal-Gebührenübersicht, Stand September 2026). Für Zahlungen von außerhalb des EWR kommt ein Aufschlag hinzu, für Währungsumrechnungen ein Aufschlag auf den Basiswechselkurs. Je nach Produkt und Vertrag können abweichende Konditionen gelten; maßgeblich ist immer die Gebühr, die PayPal in der Transaktion ausweist.

Zwei Eigenschaften der Gebühr sind für die Buchung entscheidend:

  • Keine Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug. PayPal berechnet die Gebühren ohne Umsatzsteuer. Es handelt sich um Entgelte für Zahlungsverkehrsleistungen, die nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei sind. Die Gebühr wird ohne Steuerschlüssel auf 4970/6855 gebucht. Auch der Sitz von PayPal in Luxemburg führt nicht zu einer Reverse-Charge-Steuer, weil die Leistung steuerfrei bleibt.
  • Die Festgebühr ist bei Rückzahlungen verloren. Erstattet der Händler eine Zahlung, behält PayPal nach seiner Gebührenübersicht die Festgebühr ein; sie bleibt Aufwand. Ob der variable Anteil zurückfließt, hängt vom Vertrag ab und ist der Transaktion zu entnehmen.

Buchungssätze für die vier Standardvorgänge

Beispiel: Verkauf einer Ware für 119,00 € brutto (19 %), Gebühr 3,95 € (2,99 % + 0,39 €), spätere Teilrückerstattung von 50,00 €, Auszahlung des Restguthabens auf das Bankkonto.

Vorgang Soll (SKR03) Haben (SKR03) Soll (SKR04) Haben (SKR04) Betrag
1. Zahlungseingang brutto 1210 PayPal 8400 Erlöse 19 % 1810 4400 119,00
2. PayPal-Gebühr (ohne Steuerschlüssel) 4970 1210 6855 1810 3,95
3a. Rückerstattung an Kunden (Erlösstorno) 8400 1210 4400 1810 50,00
3b. Gebührenrückgabe, sofern PayPal den variablen Anteil erstattet (2,99 % von 50,00) 1210 4970 1810 6855 1,50
4a. Auszahlung angestoßen (PayPal-Seite, Restguthaben im Beispiel) 1360 Geldtransit 1210 1460 1810 66,55
4b. Gutschrift auf Bankkonto 1200 Bank 1360 1800 1460 66,55

Der Erlösstorno in Zeile 3a wird mit demselben Steuerschlüssel gebucht wie der ursprüngliche Erlös, damit die Umsatzsteuer korrekt gemindert wird. In DATEV wird ein Storno als Buchung mit umgekehrten Soll-/Haben-Seiten oder als Generalumkehr erfasst; negative Beträge behandelt DATEV als Generalumkehr, was mit der Kanzlei abzustimmen ist.

Wird mit Debitoren gearbeitet, tritt in Zeile 1 die Forderung an die Stelle des Erlöskontos: Der Erlös wurde bereits mit der Ausgangsrechnung gebucht, PayPal gleicht die Forderung aus (1210 an 1400 bzw. 1810 an 1200).

Schritt für Schritt: Der Monatsablauf

  1. Berichte ziehen. PayPal stellt unter „Berichte“ den Aktivitätsdownload als CSV und monatliche Kontoauszüge bereit. Der Kontoauszug liefert Anfangs- und Endsaldo, die CSV die Einzeltransaktionen mit Brutto, Gebühr und Netto je Zeile.
  2. Zahlungseingänge buchen. Jede Transaktion brutto auf das Erlöskonto mit dem passenden Steuersatz. Bei Verkäufen ins EU-Ausland an Privatkunden gelten die OSS-Regeln; das PayPal-Konto ändert daran nichts.
  3. Gebühren buchen. Je Transaktion oder als Monatssumme, in jedem Fall ohne Steuerschlüssel auf 4970/6855. Die Einzelbuchung erleichtert die Abstimmung, die Summenbuchung spart Zeit; die CSV liefert beides.
  4. Rückerstattungen und Rückbuchungen erfassen. Erlösstorno in Höhe der Rückzahlung, Gebührenrückgabe als Aufwandsminderung. Käuferschutzfälle mit endgültigem Verlust werden wie Rückerstattungen behandelt.
  5. Auszahlungen über Geldtransit buchen. Nie PayPal direkt an Bank, weil die Buchungen aus zwei verschiedenen Quellen (PayPal-Export und Bankauszug) kommen und der Geldtransit den zeitlichen Versatz auffängt.
  6. Saldo abstimmen. Der Saldo des PayPal-Kontos in der Buchhaltung muss dem Endsaldo des PayPal-Kontoauszugs entsprechen. Gesperrte Beträge (Käuferschutz) sind Teil des Guthabens und bleiben auf dem Konto.

Wege in DATEV

Für die Übergabe der PayPal-Daten an das DATEV-Rechnungswesen gibt es vier Wege mit unterschiedlichem Automatisierungsgrad:

Weg Was passiert Für wen
DATEV Zahlungsdatenservice für PayPal DATEV ruft die PayPal-Umsätze des Vortags über Nacht in das Rechenzentrum ab; die Kanzlei übernimmt sie wie Bankumsätze in Kanzlei-Rechnungswesen und erhält Buchungsvorschläge Kanzleien mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen; Mandant erteilt PayPal die Berechtigung zum Abruf
Buchungsdatenservice Eine Vorsystem-Software überträgt fertige Buchungssätze samt Belegbildern in die DATEV-Cloud; Belege landen in Belege online und werden mit dem Buchungssatz verknüpft Mandanten mit Shop- oder Buchhaltungssystem, das den Datenservice unterstützt
Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF) Export der Buchungen als CSV im DATEV-Format, Import in Kanzlei-Rechnungswesen über den Stapelimport Systeme ohne Datenservice-Anbindung, Einmalübernahmen
Manueller CSV-Export Aktivitätsdownload aus PayPal, Aufbereitung in Excel, Import als Bankumsätze oder manuelle Erfassung Kleine Volumina, Übergangslösung

Der Zahlungsdatenservice ist die naheliegende Wahl, wenn die Kanzlei ohnehin mit DATEV bucht: Das PayPal-Konto verhält sich dann wie jedes andere Bankkonto, inklusive Lerneffekt bei den Buchungsvorschlägen. Der Buchungsdatenservice ist dann besser, wenn die Vorkontierung bereits im Vorsystem passiert und nur noch geprüft werden soll.

Typische Fehler

  • Netto statt brutto gebucht. Der häufigste Fehler: 115,06 € als Erlös, Gebühr verschwunden. Umsatz und Umsatzsteuer sind zu niedrig.
  • Gebühr mit Vorsteuer. Es gibt keine Vorsteuer; ein Steuerschlüssel auf 4970/6855 führt zu einer unberechtigten Vorsteuer.
  • Auszahlung als Erlös. Wer die PayPal-Gutschrift auf dem Bankkonto als Umsatz bucht, versteuert doppelt oder verschiebt Umsätze in den falschen Monat.
  • Rückerstattung als Aufwand. Eine Rückzahlung ist eine Erlösminderung, kein sonstiger Aufwand; sonst stimmt die Umsatzsteuer nicht.
  • Fremdwährungskonten ignoriert. PayPal führt je Währung ein Guthaben. Wer USD-Eingänge nicht umrechnet oder die Umrechnungsgebühr nicht trennt, hat Differenzen im Saldo.
  • Kein Abgleich mit dem PayPal-Kontoauszug. Ohne Saldenabstimmung bleiben Lücken unentdeckt, bis der Jahresabschluss ansteht.

So unterstützt Ordista

Ordista bindet PayPal-Konten wie ein Bankkonto an, gleicht die Umsätze mit den Belegen und Ausgangsrechnungen ab und rechnet Fremdwährungsbeträge mit EZB-Kursen um. Die KI-Vorkontierung trennt Bruttoerlös, Gebühr und Auszahlung automatisch, die Kanzlei prüft und gibt frei. Die Übergabe an DATEV erfolgt per Buchungsdatenservice, Belegbilderservice oder als EXTF-Buchungsstapel.

Häufige Fragen

Welches Konto verwende ich für PayPal in SKR03 und SKR04?

Ein eigenes Finanzkonto im Bankkontenbereich, in der Praxis häufig SKR03 1210 bzw. SKR04 1810. Es wird wie ein Bankkonto geführt: Zahlungseingänge im Soll, Gebühren und Auszahlungen im Haben.

Kann ich aus PayPal-Gebühren Vorsteuer ziehen?

Nein. Die Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer; es handelt sich um Entgelte für Zahlungsverkehrsleistungen, die nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei sind. Sie werden ohne Steuerschlüssel auf Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03 4970, SKR04 6855) gebucht.

Wie buche ich eine Rückerstattung an den Kunden?

Der Erlös wird in Höhe der Rückzahlung storniert (Erlöskonto an PayPal), mit demselben Steuerschlüssel wie der ursprüngliche Erlös. Die Festgebühr behält PayPal bei Rückzahlungen ein; ob und in welcher Höhe der variable Anteil zurückfließt, zeigt die Transaktion, eine Gebührenrückgabe mindert den Gebührenaufwand.

Wie kommen PayPal-Umsätze nach DATEV?

Entweder über den DATEV Zahlungsdatenservice für PayPal, der die Umsätze wie Bankumsätze in das Rechnungswesen holt, über den Buchungsdatenservice aus einer Vorsystem-Software oder als Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF). Ein manueller CSV-Export aus PayPal ist die Rückfalllösung.

Quellen

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